Auszüge aus den AGB als PDF

A Mietbedingungen für Mietgeräte wie Räder, Pedelecs u.ä.
E Allgemeine und sonstige Bestimmungen

B Geschäftsbedingungen für Gruppen-Programme und Gruppen-Touren sowie für öffentliche Veranstaltungen
E  Allgemeine und sonstige Bestimmungen

C Mietbedingungen für den Seminarbereich 
E  Allgemeine und sonstige Bestimmungen

D Mietbedingungen für Ferienwohnungen
E  Allgemeine und sonstige Bestimmungen
 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(hier komplett als PDF)

Nachfolgende Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis für Miet- und Buchungsverträge zwischen der Harz-Agentur GmbH und Ihnen als Kundinnen und Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in den Räumen und auf der Website der Harz-Agentur GmbH einzusehen. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen an.


Übersicht

A     Mietbedingungen für Mietgeräte wie Räder, Pedelecs oder anderes Equipment

B     Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen wie Gruppen-Programme und Gruppen-Touren sowie für termingebundene öffentliche Veranstaltungen

C     Mietbedingungen für den Seminarbereich

D     Mietbedingungen für Ferienwohnungen

E     Allgemeine und sonstige Bestimmungen

 

A   Mietbedingungen für Mietgeräte wie Räder, Pedelecs oder anderes Equipment

A 1. Mietverhältnis

Das Mietverhältnis beginnt mit Ihrer Übernahme des Mietgegenstandes / der Mietgegenstände in der Mietstation der Harz-Agentur GmbH oder am vereinbarten Ort und endet mit der Rückgabe ebendort.

Sofern Sie für mehrere Personen oder eine Gruppe Mietgegenstände mieten, sind Sie alleinige Vertragspartnerin / alleiniger Vertragspartner der Harz-Agentur GmbH und stehen für die Verpflichtungen der anderen Personen wie für Ihre eigenen Vertragsverpflichtungen ein.

A 2. Sachgemäße Nutzung und Haftung

Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Ihnen jeden Mietgegenstand in einwandfreien Zustand zur Verfügung zu stellen. Sie haben den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu gebrauchen. Die Harz-Agentur GmbH haftet nicht für Schäden, die infolge unsachgemäßen Gebrauchs des Mietgegenstandes entstehen.

Sie haften nicht für Abnutzung und Verschleiß des Mietgegenstandes bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Sie haften für Verlust und Beschädigung des Mietgegenstandes. Tritt am Mietgegenstand eine Störung auf, so haben Sie als Mieterin / Mieter mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen; wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes. Solange der Mietgegenstand aus einem von der Harz-Agentur GmbH zu vertretenden Grund nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann, sind Sie von der Verpflichtung zur Zahlung der Mietgebühr und der Reparaturkosten befreit.

Der Mietgegenstand darf nur für eigene Zwecke genutzt werden. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte sowie eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.

Die Harz-Agentur GmbH als Vermieterin bleibt Eigentümerin eines von Ihnen beschädigten Mietgegenstandes. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden an einem beschädigten Mietgegenstand durch Ihre Versicherung in voller Höhe bzw. in Höhe des Zeitwerts reguliert wird.

A 3. Mietgebühr und Mietdauer

Die Mietgebühr wird nach der im Geschäftslokal aushängenden Preisliste berechnet. Die Mietgebühr ist im Voraus zu entrichten, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird. Neben der Mietgebühr kann eine Sicherheit in Höhe des Wertes des Mietgegenstandes gefordert werden. In Ausnahmefällen kann sich die Höhe der zu hinterlegenden Sicherheit verändern.

Verspätet sich Ihre Rückgabe des Mietgegenstandes, haben Sie unverzüglich - spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt - die Harz-Agentur GmbH darüber zu informieren. Bei verspäteter

Rückgabe stellt Ihnen die Harz-Agentur GmbH die zusätzliche Mietdauer, Wartezeiten sowie ggf. entstandene Mietausfälle in Rechnung.

Sofern Sie den Mietgegenstand nicht am Standort der Harz-Agentur GmbH übernehmen, wird für den Transport eine Liefergebühr erhoben, deren Höhe nach dem Aufwand berechnet wird.

A 4. Stornierung und Umbuchung

Der Termin für eine Vermietung kann vorab reserviert werden. Ein Rücktritt von einer schriftlich, per eMail oder online reservierten Vermietung ist jederzeit vor dem vereinbarten Termin möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Übernehmen Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe einen gebuchten Mietgegenstand nicht, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich eine anderweitige Vermietung während des gebuchten Zeitraumes anrechnen zu lassen.

Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:

  • vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Mietpreises,
  • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Mietpreises,
  • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Mietpreises,
  • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Mietpreises.

Ein Tag entspricht einem Kalendertag.

Davon abweichend gilt folgende Ausnahme:

Bei der Online-Reservierung von einzelnen Mieträdern über das Buchungsportal auf der Website der Harz-Agentur-GmbH können bis zu fünf von Ihnen für denselben Tag reservierte Mieträder ebenfalls online über das Buchungsportal innerhalb der dort angegebenen Frist und zu den dort angegebenen Bedingungen storniert werden.

Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich.

 

B    Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen wie Gruppen-Programme und Gruppen-Touren sowie für termingebundene öffentliche Veranstaltungen

Die nachfolgenden Bestimmungen über die Buchung gelten für Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH. Dazu zählen insbesondere Gruppen-Programme und Gruppen-Touren sowie termingebundene öffentliche Veranstaltungen.

Sie nehmen an den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH auf eigene Gefahr teil und haften selbst für Ihr Verhalten.

B 1. Abschluss eines Vertrages

Der Vertragsabschluss zur Durchführung eines Gruppen-Programms oder einer Gruppen-Tour erfolgt schriftlich, indem Sie das Leistungsangebot der Harz-Agentur GmbH per Unterschrift bestätigen, oder durch einen schriftlichen Auftrag Ihrerseits. Abweichend davon können verbindliche Buchungen mündlich oder telefonisch vereinbart werden; Sie erhalten in diesem Fall von der Harz-Agentur GmbH eine Auftragsbestätigung per eMail oder Brief. Sofern Sie für mehrere Personen oder eine Gruppe buchen, sind Sie alleinige Vertragspartnerin / alleiniger Vertragspartner der Harz-Agentur GmbH und stehen für die Verpflichtungen der anderen teilnehmenden Personen der Gruppe wie für Ihre eigenen Vertragsverpflichtungen ein.

Die gebuchten Leistungen werden von der Harz-Agentur GmbH und ihren Kooperationspartnern erbracht. Zugesagte Leistungen, die von Prospektaussagen und Programmbeschreibungen auf der Website abweichen, müssen in das schriftliche Buchungsangebot der Harz-Agentur GmbH aufgenommen werden; ansonsten sind sie nicht Bestandteil des Vertrages zur Durchführung eines Gruppen-Programms oder einer Gruppen-Tour.

Die Teilnahme an einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH erfolgt durch die Online-Buchung eines oder mehrerer Tickets. Die jeweilige Leistungsbeschreibung steht auf der Website der Harz-Agentur GmbH oder des Vertriebspartners. Der Vertragsabschluss kommt in der Regel durch die Online-Buchung oder Zahlung von termingebundenen Tickets zustande. Im Ausnahmefall kommt der Vertragsabschluss zustande, wenn Sie die Harz-Agentur GmbH mit der Teilnahmeplatz-Reservierung beauftragen.

B 2. Zahlung

Die jeweils gültigen Preise für Gruppen-Programme oder Gruppen-Touren der Harz-Agentur GmbH sind Endverbraucherpreise. Sofern Sie sie weiterverkaufen, kann Ihnen die Harz-Agentur GmbH auf Anfrage und bei entsprechendem Nachweis einen Wiederverkäufer-Rabatt gewähren.

Nach der Durchführung eines Gruppen-Programms oder einer Gruppen-Tour stellt die Harz-Agentur GmbH Ihnen eine Rechnung mit sofortiger Zahlungsfrist. Rücktrittsgebühren (siehe B 4) und ggf. verauslagte Kosten werden am Tag nach dem vereinbarten Reisetermin in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.

Sofern das Buchungsangebot der Harz-Agentur GmbH für eine Gruppe preislich an eine Personenzahl geknüpft ist, sind Mehrkosten durch die Unter- oder Überschreitung der gebuchten Personenzahl von Ihnen zu tragen.

Vor Beginn einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung ist das Online-Ticket als Zahlungsnachweis vorzulegen bzw. die Teilnahmegebühr zu entrichten.

B 3. Leistungen

Umfang und Art der vertraglichen Leistungen für Gruppen-Programme oder Gruppen-Touren ergeben sich ausschließlich aus dem von Ihnen per Unterschrift bestätigten Leistungsvertrag mit der Harz-Agentur GmbH (Buchung) oder der Auftragsbestätigung der Harz-Agentur GmbH.

Bei der Online-Buchung eines Tickets für eine termingebundene öffentliche Veranstaltung ergeben sich Umfang und Leistung aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Online-Beschreibung der Veranstaltung oder der mit der Anmeldung überlassenen Leistungsbeschreibung. Änderungen dieser Angaben durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluss bleiben vorbehalten.

Sofern zu den vertraglichen Leistungen der Harz-Agentur GmbH auch die Bereitstellung von Mietgeräten für die Durchführung eines Programm-Angebots gehört, gelten die Mietbedingungen in Abschnitt A 1. bis A 4. dieser AGB entsprechend.

Während der Durchführung von einzelnen Veranstaltungen bleiben kurzfristige Abweichungen vorbehalten, sofern nicht vorhersehbare Begebenheiten, fehlende individuelle Fähigkeiten oder die Wünsche der Teilnehmenden, von der Harz-Agentur GmbH nicht zu vertretende Zeitverzögerungen oder tatsächliche Beschränkungen dies erfordern. Im Übrigen sind Änderungen oder Abweichungen einzelner Programmleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Mängelhaftungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Im Leistungsangebot ausdrücklich gekennzeichnete Fremdleistungen (z.B. Transfers, Unterbringung oder gastronomische Leistungen) werden lediglich vermittelt und gehören nicht zum Leistungsumfang der Harz-Agentur GmbH.

B 4. Rücktritt und Kündigung

Sie können jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich.

Treten Sie von der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:

Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren:

  • vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr,
  • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises,
  • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises,
  • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises.

Ein Tag entspricht einem Kalendertag.

Bei termingebundenen Tickets:

Ein Rücktritt von der Buchung eines termingebundenen Tickets oder die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticket. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden.

Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen:

  • Ohne Einhaltung einer Frist ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen.
  • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt.
  • Muss eine Veranstaltung abgebrochen werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last.
  • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglich.

B 5. Haftung

Die Harz-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs-beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln.

Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz-Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen.

Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.

 

C    Mietbedingungen für den Seminarbereich

Der Seminarbereich der Harz-Agentur GmbH ist vollständig möbliert und mit Tagungstechnik sowie einem Internetanschluss ausgestattet.

C 1. Vertragsabschluss

Der Abschluss eines Mietvertrages für den Seminarbereich gilt für den vereinbarten Zeitraum und kommt schriftlich zustande, indem Sie das Buchungsangebot der Harz-Agentur GmbH per Unterschrift bestätigen, oder durch einen schriftlichen Auftrag Ihrerseits. Abweichend davon können verbindliche Buchungen mündlich oder telefonisch vereinbart werden; Sie erhalten in diesem Fall von der Harz-Agentur GmbH eine Auftragsbestätigung per eMail oder Brief. Sofern Sie für mehrere Personen oder eine Gruppe buchen, sind Sie bzw. Ihre Firma oder Institution alleinige Vertragspartnerin / alleiniger Vertragspartner der Harz-Agentur GmbH und stehen für deren Verpflichtungen wie für Ihre eigenen Vertragsverpflichtungen ein.

C 2. Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser, Endreinigung bei durchschnittlicher, erwartbarer Verschmutzung) für die gebuchte Personenzahl enthalten. Das Mietangebot für den Seminarbereich kann Versorgungsleistungen enthalten (z.B. Tagungsgetränke oder Catering). Im Leistungsangebot ausdrücklich gekennzeichnete Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen) werden lediglich vermittelt und gehören nicht zum Leistungsumfang der Harz-Agentur GmbH.

Weitere Zusatzleistungen der Harz-Agentur GmbH (z.B. Fahrradmiete oder Outdoor-Programm) sind nicht an die Anmietung des Seminarbereichs geknüpft. Sie werden saparat in Rechnung gestellt.

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, wird der Mietpreis für den Seminarbereich im Anschluss an den Aufenthalt in Rechnung gestellt und ist sofort fällig.

C 3. Hausordnung und Kündigung

Grundsätzlich sind Sie bei der Nutzung des Seminarbereichs zur Rücksichtnahme gegenüber den übrigen Mietparteien im Hause aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche und solche Tätigkeiten zu unterlassen, die die Mitbewohner/innen durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr sind Gespräche sowie Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte drinnen und draußen  auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Bei Verstoß gegen die Hausordnung oder diese Mietbedingungen kann die Harz-Agentur GmbH nach einer diesbezüglichen Ermahnung den Vertrag einseitig und fristlos kündigen. Sie haben den Seminarbereich sofort zu verlassen.

Bei vorzeitiger Abreise bleibt der Anspruch der Harz-Agentur GmbH auf Zahlung des gesamten Mietpreises bestehen.

C 4. Pfleglicher Umgang und Reklamationen

Bei der Nutzung des Seminarbereichs sind die Räume, das Inventar und die Tagungstechnik pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln und nach Beendigung des Aufenthalts in einem ordnungs-gemäßen Zustand an eine/n Beauftragte/n der Harz-Agentur GmbH wieder zu übergeben.

Bei eventuell auftretenden Störungen sind Sie verpflichtet, die Harz-Agentur GmbH über die Mängel unverzüglich zu unterrichten und selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Bitte tragen Sie Reklamationen umgehend nach ihrem Auftreten oder ihrer Entdeckung vor, damit die Harz-Agentur GmbH zügig für Abhilfe sorgen kann. Nachträgliche Reklamationen können nicht angerechnet werden.

Für die schuldhafte Beschädigung der Einrichtungsgegenstände, der Tagungstechnik, der Mieträume oder des Gebäudes sowie der dazu gehörenden Anlagen sind Sie der Harz-Agentur GmbH gegenüber ersatzpflichtig.

Im Seminarbereich besteht Rauchverbot.

C 5. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Mietvertrag für den gebuchten Seminarbereich muss schriftlich erfolgen. Der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises bleibt bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich eine anderweitige Verwendung des Seminarbereichs im selben Zeitraum und ggf. ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

Je nach Eingang der Rücktrittserklärung werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:

  • vom 16. bis 9. Tag vor Beginn der Mietzeit: bis zu 30 % des vereinbarten Mietpreises,
  • vom 8. Tag bis 3. Tag vor Beginn der Mietzeit bis zu 60 % des vereinbarten Mietpreises,
  • ab dem 2. Tag vor Beginn der Mietzeit und bei Nichterscheinen bis zu 90% des vereinbarten Mietpreises.

Ein Tag entspricht einem Kalendertag.

 

D   Mietbedingungen für Ferienwohnungen

Die Ferienwohnungen der Harz-Agentur GmbH sind vollständig möbliert und mit den Gegenständen ausgestattet, die zur Haushaltsführung benötigt werden (siehe ausliegende Inventarliste).

D 1. Vertragsabschluss

Mit der Buchung, die schriftlich, telefonisch, per eMail oder online über einen Vertriebspartner erfolgen kann, bieten Sie als Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit der Harz-Agentur GmbH verbindlich an.

Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Sofern Sie für mehrere Personen buchen, sind Sie alleinige Vertragspartnerin / alleiniger Vertragspartner der Harz-Agentur GmbH und stehen für die Verpflichtungen der anderen Personen wie für Ihre eigenen Vertragsverpflichtungen ein.

Die Ferienwohnung wird Ihnen für den vereinbarten Zeitraum ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung (in der Regel für Urlaubszwecke) überlassen und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

D 2. Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser, Endreinigung) sowie die Erstausstattung mit Handtüchern und Bettwäsche für die gebuchte Personenzahl enthalten. Die Endreinigungspauschale umfasst die Reinigung am Abreisetag nach Ihrer Übergabe der gemieteten Ferienwohnung in besenreinem Zustand; dazu gehört u.a. die aufgeräumte und gesäuberte Küche inkl. gespültem Geschirr, gesäubertem Herd und geleertem Kühlschrank sowie die Trennung und Entsorgung der Abfälle in die dafür vorgesehenen Gemeinschaftsbehälter. Die Beseitigung einer darüberhinausgehenden Verschmutzung der Ferienwohnung wird gesondert in Rechnung gestellt; eine erneute Vermietung einer Ferienwohnung kann verweigert werden.

Bei Abschluss des Beherbergungsvertrages wird eine Anzahlung erhoben. Die Restzahlung ist bis sieben Tage vor Anreise fällig. Sofern bei kurzfristigen Buchungen bei der Anreise ein Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht (in der Regel bis 17 Uhr), ist die Zahlung nach vorheriger Absprache während der Schlüsselübergabe in bar oder per Kartenzahlung möglich.

Die örtliche Kurtaxe ist im Mietpreis nicht enthalten und muss bei der Anreise entrichtet werden.

Zusatzleistungen der Harz-Agentur GmbH (z.B. Fahrradmiete oder Outdoor-Programm) sind nicht an die Anmietung der Ferienwohnung geknüpft. Sie werden separat in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.

D 3. Mietdauer, An- und Abreise

Am Anreisetag stellt die Harz-Agentur GmbH Ihnen die Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt Uhr in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung.

Vollständig geräumt und besenrein übergeben Sie die Ferienwohnung am Abreisetag den Beauftrag- ten der Harz-Agentur GmbH zum vereinbarten Zeitpunkt. Zum Zustand der gemieteten Ferienwohnung bei Ihrer Übergabe siehe Punkt D 2, Absatz 1.

Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.

D 4. Hausordnung und Kündigung

Grundsätzlich sind Sie als Gäste der Ferienwohnung zur Rücksichtnahme gegenüber den übrigen Mietparteien im Hause aufgefordert. Insbesondere zu unterlassen sind störende Geräusche und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner/innen durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr sind Gespräche sowie Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte drinnen und draußen auf Zimmerlautstärke einzustellen. Während des Aufenthaltes in der Ferienwohnung ist die ausgelegte Hausordnung zu beachten.

Bei Verstoß gegen die Hausordnung oder diese Mietbedingungen und nach einer diesbezüglichen Ermahnung kann die Harz-Agentur GmbH den Beherbergungsvertrag einseitig und fristlos kündigen. Sie haben die Ferienwohnung sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht.

D 5. Wohnungspflege und Reklamationen

Als Gäste sind Sie verpflichtet, die Ferienwohnung und das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln und diese nach Beendigung des Aufenthalts wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand an die Harz-Agentur GmbH zu übergeben.

Mit Ausnahme der Balkone besteht in allen Ferienwohnungen ein Rauchverbot. Haustiere sind nur in der dafür vorgesehenen Ferienwohnung und nur nach vorheriger Genehmigung zulässig.

Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

Bitte prüfen Sie nach Ihrer Ankunft das Inventar auf Vollständigkeit und teilen etwaige Fehlbestände der Harz-Agentur GmbH oder ihren Beauftragten unverzüglich mit.

Bei eventuell auftretenden Störungen sind Sie verpflichtet, die Harz-Agentur GmbH über die Mängel an der gemieteten Ferienwohnung unverzüglich zu unterrichten und selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Bitte tragen Sie Reklamationen umgehend nach ihrem Auftreten oder ihrer Entdeckung vor, damit die Harz-Agentur GmbH zügig für Abhilfe sorgen kann. Nachträgliche Reklamationen können nicht angerechnet werden.

Für die schuldhafte Beschädigung der Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder des Gebäudes sowie der dazu gehörenden Anlagen sind Sie der Harz-Agentur GmbH gegenüber ersatzpflichtig.

D 6. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

Ein Rücktritt vom Beherbergungsvertrag für die gebuchte Ferienwohnung muss schriftlich an die Stelle erfolgen, bei der der Aufenthalt gebucht wurde – also an die Harz-Agentur GmbH oder den Vermittler. Der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises bleibt bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich eine anderweitige Verwendung der Ferienwohnung im gebuchten Zeitraum anrechnen zu lassen. Kundenseitige Umbuchungen sind nicht möglich.

Je nach Eingang der Rücktrittserklärung werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:

  • vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem Anreisetermin
    bis zu 30 % des vereinbarten Mietpreises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungskosten,
  • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Anreisetermin bis zu 60 % des vereinbarten Mietpreises,
  • vom 10. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zum Anreisetag und bei Nichterscheinen bis zu 90 % des vereinbarten Mietpreises.

Ein Tag entspricht einem Kalendertag.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

 

E    Allgemeine und sonstige Bestimmungen

E 1. Angaben und zu Preisen und Leistungen

Einzelheiten von Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler haftet die Harz-Agentur GmbH nicht. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle früheren Publikationen der Harz-Agentur GmbH über gleich lautende Angebote oder Dienstleistungen sowie deren Preise ihre Gültigkeit.

E 2. Personenbezogene Daten und Bilder

Alle personenbezogenen Daten, die Sie der Harz-Agentur GmbH zur Verfügung stellen, werden vertraulich und entsprechend den rechtlichen Vorgaben behandelt. Sie werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Vermietung oder zur Abwicklung einer Veranstaltung erforderlich ist. Siehe dazu auch die Datenschutzerklärung der Harz-Agentur GmbH unter www.harzagentur.de.

Die Rechte für Fotos und Videos, die von der Harz-Agentur GmbH auf dem Gelände des OutdoorCenter Harz oder während einer Veranstaltung andernorts gemacht werden, liegen bei der Harz-Agentur GmbH. Dies gilt auch für ihre Verwendung zu eigenen Werbezwecken, wobei der gewerbliche Verkauf der Fotos und Videos ausgeschlossen ist.

Die Fotos und Videos können ohne zusätzliche Zustimmung der Teilnehmenden veröffentlicht werden; darauf wir beim Aufenthalt oder bei der Veranstaltung mündlich hingewiesen. Sofern eine Person dabei angibt, dass eine Verwendung von Fotos oder Videos mit ihr nicht erwünscht ist, wird von Seiten der Harz-Agentur GmbH darauf verzichtet.

E 3. Verjährung, Abtretungsverbot

Kundenansprüche verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung für den Vertrag endet. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung gehemmt bis zu dem Tag, an dem die Harz-Agentur GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren drei Jahre nach Beendigung der Vermietung oder der Veranstaltung.

Eine Abtretung der Ansprüche an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

E 4. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag zwischen Ihnen und der Harz-Agentur GmbH ist der Geschäftssitz der Harz-Agentur GmbH. Das gilt auch, wenn Sie oder Ihr Unternehmen keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Harz-Agentur GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz Ihres Unternehmens zu klagen.

E 5. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit eines Teils dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Clausthal-Zellerfeld, im März 2022